Umwelt

EnEV 2009 verabschiedet
Ab Herbst 2009 tritt die Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft. Mit Beschluss vom 18. März 2009 hebt die Bundesregierung die Anforderungen an Modernisierungen und Neubauten deutlich an. Im Vergleich zur EnEV 2007 dürfen Gebäude durchschnittlich 30% weniger Energie verbrauchen.
Die EnEV 2009 fordert hierfür eine um 15% effektivere Dämmung der Gebäudehülle und einen um durchschnittlich 30% gesenkten Jahres-Primärenenergiebedarf. Zudem gelten speziell für Altbauten Nachrüstverpflichtungen im Bereich der obersten Geschossdecke.
Um die Einhaltung der höheren Anforderungen der EnEV 2009 zu gewährleisten wird eine Unternehmererklärung eingeführt: hierin bestätigt der Unternehmer dem Eigentümer, dass die EnEV bei der baulichen oder anlagentechnischen Modernisierung von Altbauten eingehalten wurde. Wird keine Unternehmererklärung erstellt oder liegen Verstöße gegen bestimmte Neubau- und Modernisierungsanforderungen der EnEV vor, so wird dies künftig als Ordnungswidrigkeit geahndet.
Weitere Informationen zum Thema Energieeinsparverordnung und Energiesparausweis finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Energie Agentur: www.dena.de
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