Die EnEV 2014 stellt die gesetzlich aktuellen energetischen Mindestanforderungen bei Neubau- oder Modernisierungsmaßnahmen dar. Allerdings ist es sinnvoll, schon heute die Standards von morgen zu realisieren: Gemäß der „europäischen Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“ (2010/31/EU) muss ab dem 31. Dezember 2020 jedes in Europa neu errichtete Gebäude dem „Niedrigstenergiestandard“ entsprechen. Diese Forderung lässt sich schon jetzt mit einem Passivhaus realisieren, das in der Summe über verschiedene bauliche und energetische Maßnahmen (Wärmedämmung und Luftdichtheit des Gebäudes, Wärmebrückenfreiheit, Passivhausfenster, Lüftungswärmerückgewinnung) einen Jahresheizwärmebedarf von max. 15kWh/(m²a) erreicht. Das entspricht einem jährlichen Energiebedarf von z.B. 1,5l Heizöl oder 1,5 m³ Erdgas pro m² Wohnfläche.

Weitere Informationen zum Thema Energieeinsparverordnung und Energiesparausweis finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Energie Agentur: www.dena.de